mein-elterngeld.de Anspruch Berechnung Antrag Weitere Themen    
Elterngeld Änderungen 2011
Elterngeld Änderungen 2009
Elternzeit
Krankenversicherung
Kindergeld
Steuern
Gesetze
 
Impressum

Elterngeld und Kindergeld

Das Kindergeld wird zusätzlich zum Elterngeld gezahlt. Beide Leistungen werden nicht gegeneinander aufgerechnet.

Seit Januar 2009 hat sich das Kindergeld erhöht. Es sind derzeit 164€ Kindergeld für das erste und zweite Kind, 170 EUR für das dritte und 195 EUR ab dem vierten und jedes weitere Kind. (bis Ende Dezember wurden monatlich 154 EUR Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind und 179 EUR für das vierte und jedes weitere Kind bezahlt). Wenn bereits Kindergeld bezogen wird, werden seit 2009 automatisch die erhöhten Beiträge von der Familienkasse ausbezahlt.

 

Viele gesetzlich krankenversicherte Antragsteller gehen davon aus, dass sie während der Elternzeit (die bis zu frei Jahren beantragt werden kann) stets beitragsfrei bleiben. Hier wird jedoch zwischen pflichtversicherten und freiwillig versicherten unterschieden.