mein-elterngeld.de Anspruch Berechnung Antrag Weitere Themen    

Elterngeld bei Pflegeeltern

Pflegeeltern bei denen Kinder auf der Grundlage des SGB VIII bei Ihnen wohnen, erhalten kein Elterngeld. In besonderen Fällen, bei schwerer Krankheit, schwerer Behinderung oder Tod der Eltern haben Verwandte bis dritten Grades und ihre Ehegatten Anspruch auf Elterngeld, wenn sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen und von anderen Berechtigten Elterngeld nicht in Anspruch genommen wird.