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Elterngeld und Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses wird auf Elterngeld angerechnet. Elterngeld bekommt man dann nur für 10 statt 12 Monate. Da das Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss grundsätzlich das Erwerbseinkommen ersetzt, ist diese Zahlung höher als das Elterngeld. Elterngeld kann somit nicht ausgezahlt werden.

Das Mutterschaftsgeld wird in Wochen berechnet, das Elterngeld jedoch taggenau. Im letzen Lebensmonat des Kindes, in dem Mutterschaftsgeld bezogen wird, kann demnach bereits ein ergänzenden Anspruch auf Elterngeld bestehen. Auf einen entsprechenden Antrag sollte also nicht verzichtet werden.

Das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt (für Arbeitnehmerinnen die nicht Mitlied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind; Pauschal 210 Euro) wird nicht angerechnet.