mein-elterngeld.de Anspruch Berechnung Antrag Weitere Themen    

Elterngeld und Mehrlingsgeburten

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 € für das zweite und jedes weitere Kind. Das Elterngeld kann bei Mehrlingsgeburten über den Höchstbetrag von 1800€  hinaus gehen.

Beispiel: Sie sind Vater oder Mutter von Drillingen. Vor der Geburt lag Ihr Nettoeinkommen bei 1400 Euro. Nach der Berechnung des Elterngeldes stehen Ihnen zunächst 938 Euro (67% von 1400 Euro) für das erste Kind zu. Für das zweite und dritte Kind erhalten Sie jeweils zusätzlich 300 Euro. Insgesamt erhalten Sie also ein Elterngeld in Höhe von 1538 Euro.

 

Pro Kind sind grundsätzlich jeweils bis 300 Euro anrechnungsfrei, sie werden also zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt. Beispielsweise dürfen bei einem Bezieher von Arbeitslosengeld 2 der Zwillinge bekommt 600 Euro nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet werden.