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Höhe des Elterngeldes
Die Höhe des
Elterngelds errechnet sich individuell. Grundlage für die Berechnung
ist das durchschnittliche Nettoeinkommen des antragsstellenden
Elternteils aus den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des
Kindes. Wie viel Ihr Partner verdient spielt dabei keine Rolle. Sind
im Zwölf-Monatszeitraum Monate ohne Einkommen vorhanden, werden
diese zur Berechnung der Höhe des Elterngelds mitgezählt (dadurch
vermindert sich das Netto-Durchschnitteinkommen entsprechend). Von
diesem Durchschnitts-Netto stehen Ihnen 65-67% zu, d.h. für
Nettoeinkommen zwischen 1200 EUR und 1240 EUR sinkt die Ersatzrate
schrittweise von 67 auf 65%. Für je zwei Euro, die das Einkommen
über 1200 EUR liegt, sinkt die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte. Der Maximalbetrag
ist jedoch 1800 EUR und der Minimalbetrag 300 EUR pro Monat.
Bei der Bestimmung der zwölf zu Grunde zu legenden Kalendermonate bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind bezogen wurde. Ebenso werden Monate in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist nicht in der Berechnung berücksichtigt. Seit 2009 werden auch Monate des Wehr- und Zivildienstes nicht mehr in die Berechnung einbezogen. In diesen Fällen werden weiter zurückliegende Monate zur Berechnung der Höhe des Elterngelds herangezogen. Berechnung des (Netto)ErwerbseinkommenMaßgebend für die Berechnung sind die positiven Einkünfte aus
Das heranzuziehende
(Netto)Erwerbseinkommen
wird eigenständig berechnet und im Durchschnitt ermittelt. Es ist
nicht identisch mit dem steuerrechtlichen Nettoeinkommen.
Steuerfreie Bezüge und einmalige Einnahmen (z.B. Weihnachtsgeld,
Urlaubsgeld, Prämien) bleiben unberücksichtigt. Das Elterngeld fällt
daher in manchen Fällen um einiges geringer aus als ursprünglich
erwartet. GeringverdienerBei Menschen mit geringem Einkommen, d.h. unter 1000 EUR, wird die Einkommensersatzrate von 67% auf bis zu 100% angehoben. Für je 20 EUR, die das Nettoeinkommen unter 1.000 EUR liegt, steigt der Satz um einen Prozentpunkt.
Geringverdiener mit MinijobAuch Geringverdiener welche einen Minijob vor der Geburt ausgeübt haben, erhalten ein erhöhtes Elterngeld. Durch die Geringverdienerkomponente erhalten Sie 97% des entgangenen Nettoeinkommens, d.h. 388 EUR. Somit wird fast das ganze Nettoeinkommen ersetzt. Wer seinen Minijob nach der Geburt weiterhin ausführt, erhält sein Gehalt und das pauschale Mindestelterngeld von 300 EUR Elterngeld. |
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