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Elterngeld bei Adoptiveltern

Der Gesetzgeber gewährt auch denjenigen Elterngeld, die mir einem Kind in einem Haushalt leben, das sie mit dem Ziel der Annahme als Lind aufgenommen haben. Während das Elterngeld normalerweise nur in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden kann, gilt für angenommene Kinder und Kinder, die mit dem Ziel der Annahme im gleichen Haushalt leben, eine Ausnahme: Für sie kann Elterngeld ab Aufnahme bei der berechtigten Person für die Dauer von bis zu 14 Monaten und längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes bezogen werden.