mein-elterngeld.de Anspruch Berechnung Antrag Weitere Themen    

Elterngeld - Mitteilungspflichtige Änderungen

Ab Antragstellung und während der gesamten Zeit des Elterngeldbezugs müssen sämtliche Änderungen die für den Anspruch von Bedeutung sein können der Elterngeldstelle unverzüglich mitgeteilt werden.

Die Mitteilungspflicht besteht unter anderem, wenn:

  • das Kind nicht mehr im eigenen Haushalt lebt,

  • einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird oder sich die Arbeitszeit bei Teilzeitarbeit erhöht,

  • sich die Prognose des voraussichtlich erzielten Erwerbseinkommens ändert,

  • die Voraussetzungen für die Gewährung des Elterngeldes für die vollen 14 Monate nicht mehr vorliegen.

Wer der Mitteilungspflicht nicht nachkommt, ist dazu verpflichtet das zuviel erhaltene Elterngeld zurückzuzahlen. Außerdem muss mit einer Geldbuße von bis zu 2000 EURwegen einer Ordnungswidrigkeit gerechnet werden. Eine strafrechtliche Verfolgung ist ebenfalls nicht auszuschließen.