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Elterngeld - Mitteilungspflichtige Änderungen
Ab Antragstellung und während der gesamten Zeit des Elterngeldbezugs müssen sämtliche Änderungen die für den Anspruch von Bedeutung sein können der Elterngeldstelle unverzüglich mitgeteilt werden.
Die Mitteilungspflicht besteht unter anderem, wenn:
Wer der Mitteilungspflicht nicht nachkommt, ist dazu verpflichtet das zuviel erhaltene Elterngeld zurückzuzahlen. Außerdem muss mit einer Geldbuße von bis zu 2000 EURwegen einer Ordnungswidrigkeit gerechnet werden. Eine strafrechtliche Verfolgung ist ebenfalls nicht auszuschließen.
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