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Elterngeld Niedersachsen
Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie des Bundeserziehungsgeldgesetzes:
Die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle kann hier aufgerufen werden. Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeld- oder Erziehungsgeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeld- oder Erziehungsgeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an: Niedersächsisches
Ministerium für Soziales, Frauen,
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