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Elterngeld Änderungen ab 2009
Seit 24. Januar 2009 sind folgende Änderungen zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten. Änderungen des Elterngeld-AntragsBisher waren Änderungen in der Bezugsdauer des Eltergelds (d.h. auch Aufteilung der Bezugsmonate zwischen den Elternteilen) nur in Härtefällen möglich. Zukünftig können Eltern die Bezugsdauer ohne Angaben von Gründen einmalig ändern. In Härtefällen kann der Antrag noch einmal geändert werden. Mindestzeit für Bezug des ElterngeldsEs wurde eine Mindestbezugszeit von zwei Monaten eingeführt. Jeder Elternteil der Elterngeld beziehen möchte, muss dies für mindestens 2 Monate beantragen. Die zwei Monate müssen nicht hintereinander genommen werden.
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