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Elterngeld Änderungen ab 2009

Seit 24. Januar 2009 sind folgende Änderungen zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten.

Änderungen des Elterngeld-Antrags

Bisher waren Änderungen in der Bezugsdauer des Eltergelds (d.h. auch Aufteilung der Bezugsmonate zwischen den Elternteilen) nur in Härtefällen möglich. Zukünftig können Eltern die Bezugsdauer ohne Angaben von Gründen einmalig ändern. In Härtefällen kann der Antrag noch einmal geändert werden.

Mindestzeit für Bezug des Elterngelds

Es wurde eine Mindestbezugszeit von zwei Monaten eingeführt. Jeder Elternteil der Elterngeld beziehen möchte, muss dies für mindestens 2 Monate beantragen. Die zwei Monate müssen nicht hintereinander genommen werden.


Elternzeit für Großeltern

Großeltern wurde ein Anspruch auf Großelternzeit eingeräumt, um ihre Enkel zu betreuen. Voraussetzung hierfür ist,

  • dass das Kind minderjährig ist oder

  • wenn es volljährig ist, noch während der Schulzeit oder Ausbildung ein Kind bekommen hat

  • die Großeltern mit ihrem Enkel in einem Haushalt wohnen

Elterngeld bekommen die Großeltern allerdings nicht.

Wehr- oder Zivildienst- keine Berücksichtigung bei Berechnung des Einkommens

Für die Berechung des Einkommens vor der Geburt werden nur Monate vor Dienstantritt in die Berechnung eingezogen. Monate des Wehr- oder Zivildienstes werden nicht berücksichtigt.